Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Archify AG (nachfolgend Archify genannt) regeln das Auftragsverhältnis mit dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) und gelten ausschliesslich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Archify hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn Archify in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. Archify ist berechtigt, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen, soweit diese Änderungen aufgrund veränderter Umstände erforderlich und für den Auftraggeber zumutbar sind. Solche Änderungen wird Archify dem Auftraggeber unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich ankündigen. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von Archify im Rahmen des Internetauftritts sind freibleibend und unverbindlich. Die in einem solchen Angebot enthaltenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.

3. Preise

Sofern nicht anders angegeben, sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung von Archify genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer massgeblich. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber während der Durchführung der Arbeiten wünscht, können zu seinen Lasten gehen. Geringfügige Änderungswünsche sind im Preis enthalten. Wesentliche Änderungswünsche in der Gebäudearchitektur oder Änderungen nach Abnahme der erbrachten Leistungen können jedoch zu einer zusätzlichen Vergütung führen. Archify wird dies dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich oder mündlich mitteilen und den Mehraufwand begründen.

4. Leistungen

Der Service von Archify umfasst die Erstellung von CAD-Plänen in allen Phasen und die Visualisierung oder Animation von Gebäuden in 3D. Archify führt ihre Aufträge sorgfältig aus und kann diesen nötigenfalls ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen. Archify ist in der Art und Weise der Auftragsdurchführung frei, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich etwas anderes bestimmt. Archify arbeitet auf der Grundlage vorhandener digitaler Dateien. Der Auftraggeber hat die für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen, wie z.B. Bestandespläne, Projektbeschriebe, Abbildungen, Materialkonzepte, Zeichnungen etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Rückmeldungen und Anweisungen, die während der Projektabwicklung erforderlich sind. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtung ist vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und begründet keine Haftung gegenüber Archify. Enthält die Lieferung von CAD-Zeichnungen oder 3D-Visualisierungen Abweichungen von der gelieferten Kundenvorlage (z.B. Tipp-, Flüchtigkeits-, Interpretationsfehler etc.), werden diese Daten von Archify anhand der gelieferten Kundenvorlagen kostenlos korrigiert. Etwaige Abweichungen von den gelieferten Kundenvorlagen müssen vom Auftraggeber ausdrücklich beanstandet werden, andernfalls gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt und stellen Archify von sämtlichen Folgen und Schadensersatzansprüchen aus diesen Abweichungen frei.

5. Gewährleistung

5.1 Archify ist verpflichtet, das Werk entsprechend der Dokumentation vertragsgemäss zu erstellen. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit des Werkes sowie der zur Korrektur übersandten Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel zu rügen und Archify Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die seine Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, steht dem Auftraggeber zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu.

5.2 Bei der Umsetzung von 3D-Visualisierungen sind Abweichungen von Materialfarben, Materialarten, Gebäudeformen und -details, Umgebungs- und Hintergrunddarstellungen etc. des visualisierten Objektes zur tatsächlichen Ausführung möglich und normal. Archify lehnt jegliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Bauherrn aufgrund dieser Abweichungen ab.

5.3 Derartige Abweichungen oder Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Spätere Mängelrügen können nicht mehr als Nachbesserung berücksichtigt werden und müssen mit dem entsprechenden Aufwand berechnet werden. Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

5.4 Bei fristgerechter Mängelrüge hat Archify das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine weitergehende Gewährleistung und Haftung auf Schadensersatz, insbesondere für das Fehlschlagen der Nachbesserung wegen verspäteter oder mangelhafter Erfüllung der Nachbesserungsverpflichtung sowie für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1 Archify haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Archify nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

6.2 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Archify insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftraggeber hat die Zugangsvoraussetzungen für die Nutzung von CAD-Plandateien, Visualisierungen oder interaktiven Modellen oder Virtual-Reality-Anwendungen selbst zu schaffen.

6.3 Archify haftet nicht dafür, was mit den Visualisierungen, interaktiven Modellen oder Virtual Reality-Anwendungen geschieht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Visualisierung bzw. die interaktiven Modelle oder Virtual Reality Anwendungen eines Planes/Gebäudes/Objektes nicht zu Konstruktionszwecken verwendet werden können, da es sich um eine zeichnerische Darstellung mit künstlerischen Freiheiten handelt. Insbesondere ersetzen die Flächenberechnungen und die Ansichtdarstellungen in keinem Fall eine Architekten- oder Vermessungsberechnung. Der Auftraggeber bleibt für sein Projekt verantwortlich.

6.4 Für den Fall, dass ein vereinbarter Termin aufgrund eines Änderungswunsches des Auftraggebers durch Archify nicht eingehalten werden kann, ist Archify von einer hieraus möglicherweise resultierenden Haftung befreit.

7. Zahlung und Verzug

Soweit im jeweiligen Vertrag nicht anders vereinbart, wird die Vergütung dem Auftraggeber von Archify in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Archify behält sich vor, nach Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 30-50% des Gesamtpreises zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Archify berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Archify ein Zinsschaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kosten für Mahnungen oder aussergerichtliche Rechtsverteidigung trägt der Kunde.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die von Archify gelieferten Werke (CAD-Pläne, Visualisierungen, digitale Modelle etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Archify. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Er ist jedoch verpflichtet, nachträgliche Änderungen der Darstellung durch ihn oder Dritte kenntlich zu machen. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Archify von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

9. Einräumung von Rechten

Archify ist berechtigt, von dem in Auftrag gegebenen Werk zwei Exemplare zur eigenen Dokumentation herzustellen und zu archivieren. Archify behält sich vor, das fertige Medium für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen entgegenstehen.

10. Datenschutz

Archify ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und im Rahmen der Auftragsabwicklung an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte weiterzugeben.

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform. Erklärungen, die der Schriftform bedürfen, können auch per E-Mail abgegeben werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen mit Archify, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt schweizerisches Recht.

12.2 Gerichtsstand ist Bern.